Musikclubs gelten künftig im Baurecht als Kulturorte
Ein Musikclub ist etwas anderes als ein Sexkino - das soll künftig im Baurecht festgehalten werden. In der Folge könnten die Clubs ausnahmsweise auch in bestimmten Wohngebieten zugelassen sein. Musikclubs sollen künftig im Baurecht als Kulturorte gelten und nicht mehr als «Vergnügungsstätten» wie Spielhallen, Wettbüros oder Sexkinos. Damit können



