BGH entscheidet: Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim ist nicht vergütungspflichtig
Urteil vom 3. September 2026 - I ZR 34/23 und I ZR 35/23: Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Betreiberin eines Seniorenwohnheims, die über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weiterleitet, keine öffentliche



