Revision des herrschenden musikhistorischen Bildes
In der Musikpolitik des NS-Regimes lassen sich zwei komplementäre Richtungen unterscheiden. Die eine Richtung zielte auf eine aus Sicht des Regimes erwünschte Musik, die ihm nützte und es stabilisierte. Typische Funktionen waren beispielsweise die repräsentative Machtinszenierung; die Emotionalisierung von Propaganda oder die identitätsstiftende



